Zwischenzeugnis verlangen

Sie können jederzeit ein Zeugnis verlangen – auch während der Anstellung (Art. 330a Abs. 1 OR).

Wann ein Zwischenzeugnis sinnvoll ist

  • Ihre vorgesetzte Person wechselt
  • Reorganisation, Umstrukturierung oder Übernahme
  • Funktionswechsel oder neue Aufgaben
  • längere Abwesenheit (z. B. Weiterbildung)
  • Kündigung ist absehbar
  • persönliche berufliche Standortbestimmung

Das Gesetz verlangt keinen Anlass («jederzeit»). Für das Zwischenzeugnis gelten die gleichen Grundsätze wie für das Schlusszeugnis: wahr, vollständig, klar, wohlwollend. Es ist in der Gegenwartsform geschrieben und als «Zwischenzeugnis» bezeichnet.

Tipp: Ein gutes Zwischenzeugnis ist später eine starke Grundlage für das Schlusszeugnis.

Was gilt beim Arbeitszeugnis in der Schweiz?

PunktRegel
Anspruchjederzeit, auch während der Anstellung als Zwischenzeugnis (Art. 330a Abs. 1 OR; SECO)
VollzeugnisArt und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie Leistungen und Verhalten (Art. 330a Abs. 1 OR)
Arbeitsbestätigungauf besonderes Verlangen nur Art und Dauer (Art. 330a Abs. 2 OR)
Inhaltwahr, vollständig, klar und wohlwollend; zweideutige Formulierungen und Zeugniscodes sind unzulässig (SECO)
ZwingendArt. 330a OR darf nicht zuungunsten der Arbeitnehmenden abgeändert werden (Art. 362 OR); kein Verzicht während der Anstellung und einen Monat danach (Art. 341 Abs. 1 OR)
Verjährung10 Jahre ab Ende des Arbeitsverhältnisses, für Ausstellung und Berichtigung (Art. 127 OR; BGE 147 III 78)
DurchsetzungSchlichtungsbehörde; bis Streitwert CHF 30'000 keine Gerichtskosten im Schlichtungs- und Entscheidverfahren (Art. 113 Abs. 2 Bst. d, Art. 114 Bst. c ZPO), vereinfachtes Verfahren (Art. 243 ZPO)

Quellen: Art. 330a, 127, 341, 362 OR (Fedlex, Fassung 1.10.2026); Art. 113, 114, 243 ZPO (Fedlex, Fassung 1.7.2026); SECO, FAQ Arbeitszeugnis; BGE 147 III 78 (Verjährung 10 Jahre). Die Lesarten der Formulierungen beruhen auf verbreiteter Praxis; es gibt keine gesetzliche Notenskala. Geprüft am 19.10.2026.

So funktioniert es

  1. Gratis prüfen: Zeugnistext einfügen. Der Check markiert bekannte Zufriedenheits- und Verhaltensformeln, mögliche Codes und fehlende Elemente und schätzt die Note für Leistung und Verhalten (indikativ).
  2. Brief-Paket für CHF 9.90: Berichtigungsbegehren an den Arbeitgeber mit allen markierten Stellen, je einem Formulierungsvorschlag und Frist – plus Briefe «Zwischenzeugnis verlangen» und «Arbeitsbestätigung bzw. Vollzeugnis verlangen». PDF und Text, Deutsch oder Französisch.
  3. Danach: Bleibt der Arbeitgeber untätig, ist das Schlichtungsverfahren bis Streitwert CHF 30'000 ohne Gerichtskosten (Art. 113 Abs. 2 Bst. d ZPO).

Brief-Paket erstellen (CHF 9.90)

Häufige Fragen

Kann ich ein Zwischenzeugnis verlangen?

Ja. Nach Art. 330a Abs. 1 OR können Sie jederzeit ein Zeugnis verlangen – also auch während der Anstellung als Zwischenzeugnis. Das Gesetz verlangt dafür keinen bestimmten Anlass.

Arbeitsbestätigung oder Arbeitszeugnis – was ist der Unterschied?

Ein Vollzeugnis äussert sich zu Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie zu Leistung und Verhalten (Art. 330a Abs. 1 OR). Auf Ihr besonderes Verlangen beschränkt es sich auf Art und Dauer (Arbeitsbestätigung, Art. 330a Abs. 2 OR).