Arbeitszeugnis-Codes in der Schweiz entschlüsseln

Tabelle der üblichen Formeln und Warnsignale – und Ihr eigenes Zeugnis gratis prüfen.

✓ Gratis-Check ohne Anmeldung · ✓ Text bleibt im Browser · ✓ Grundlage: Art. 330a OR, SECO · ✓ Brief-Paket einmalig CHF 9.90 inkl. MWST · ✓ Sichere Zahlung über Stripe

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Zufriedenheitsformel: übliche Lesart

Formulierung (Leistung)Lesart (indikativ)
«stets zu unserer vollsten Zufriedenheit»sehr gut
«zu unserer vollsten Zufriedenheit» / «stets zu unserer vollen Zufriedenheit»gut
«zu unserer vollen Zufriedenheit» / «stets zu unserer Zufriedenheit»befriedigend
«zu unserer Zufriedenheit»genügend
«im Grossen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit», «bemühte sich»ungenügend
Formulierung (Verhalten)Lesart (indikativ)
«war stets vorbildlich»sehr gut
«war vorbildlich» / «stets einwandfrei»gut
«war einwandfrei» / «stets korrekt»befriedigend
«war korrekt» / «gab zu keinen Klagen Anlass»genügend
«war im Wesentlichen einwandfrei»ungenügend

Die Schweizer Praxis ist weniger codiert als die deutsche; viele Arbeitgebende verwenden die Formeln trotzdem. Massgebend ist der Gesamteindruck – die Noten sind nur ein Anhaltspunkt.

Bekannte Codes und Warnsignale

FormulierungVerbreitete Lesart
«bemühte sich», «war stets bemüht»Anstrengung ohne Erfolg – ungenügend
«zeigte Verständnis / Interesse für seine Arbeit»keine Aussage zur Leistung – negativ
«tat sein Möglichstes», «im Rahmen seiner Fähigkeiten»schwache Leistung
«trug durch seine Geselligkeit zum Betriebsklima bei»zweideutig (Alkohol, Ablenkung)
«wir haben ihn als … kennengelernt»Distanzierung, Eigenschaft nur behauptet
«wusste sich gut zu verkaufen»Selbstdarstellung statt Leistung
«wünschen ihm vor allem Gesundheit»Hinweis auf Krankheit
Mitarbeitende vor Vorgesetzten genanntHinweis auf Spannungen mit Vorgesetzten
Schlussformel fehlt ganz oder teilweise (Bedauern, Dank, Wünsche)wird als Distanz gelesen

Zweideutige Formulierungen und Zeugniscodes sind gemäss SECO unzulässig. Ob ein Satz im Einzelfall wirklich «codiert» ist, hängt vom ganzen Zeugnis ab.

Was gilt beim Arbeitszeugnis in der Schweiz?

PunktRegel
Anspruchjederzeit, auch während der Anstellung als Zwischenzeugnis (Art. 330a Abs. 1 OR; SECO)
VollzeugnisArt und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie Leistungen und Verhalten (Art. 330a Abs. 1 OR)
Arbeitsbestätigungauf besonderes Verlangen nur Art und Dauer (Art. 330a Abs. 2 OR)
Inhaltwahr, vollständig, klar und wohlwollend; zweideutige Formulierungen und Zeugniscodes sind unzulässig (SECO)
ZwingendArt. 330a OR darf nicht zuungunsten der Arbeitnehmenden abgeändert werden (Art. 362 OR); kein Verzicht während der Anstellung und einen Monat danach (Art. 341 Abs. 1 OR)
Verjährung10 Jahre ab Ende des Arbeitsverhältnisses, für Ausstellung und Berichtigung (Art. 127 OR; BGE 147 III 78)
DurchsetzungSchlichtungsbehörde; bis Streitwert CHF 30'000 keine Gerichtskosten im Schlichtungs- und Entscheidverfahren (Art. 113 Abs. 2 Bst. d, Art. 114 Bst. c ZPO), vereinfachtes Verfahren (Art. 243 ZPO)

Quellen: Art. 330a, 127, 341, 362 OR (Fedlex, Fassung 1.10.2026); Art. 113, 114, 243 ZPO (Fedlex, Fassung 1.7.2026); SECO, FAQ Arbeitszeugnis; BGE 147 III 78 (Verjährung 10 Jahre). Die Lesarten der Formulierungen beruhen auf verbreiteter Praxis; es gibt keine gesetzliche Notenskala. Geprüft am 19.10.2026.

So funktioniert es

  1. Gratis prüfen: Zeugnistext einfügen. Der Check markiert bekannte Zufriedenheits- und Verhaltensformeln, mögliche Codes und fehlende Elemente und schätzt die Note für Leistung und Verhalten (indikativ).
  2. Brief-Paket für CHF 9.90: Berichtigungsbegehren an den Arbeitgeber mit allen markierten Stellen, je einem Formulierungsvorschlag und Frist – plus Briefe «Zwischenzeugnis verlangen» und «Arbeitsbestätigung bzw. Vollzeugnis verlangen». PDF und Text, Deutsch oder Französisch.
  3. Danach: Bleibt der Arbeitgeber untätig, ist das Schlichtungsverfahren bis Streitwert CHF 30'000 ohne Gerichtskosten (Art. 113 Abs. 2 Bst. d ZPO).

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Häufige Fragen

Was bedeutet «stets zu unserer vollsten Zufriedenheit»?

Diese Zufriedenheitsformel gilt nach verbreiteter Lesart als Bestnote («sehr gut»). «Zu unserer vollen Zufriedenheit» liegt etwa bei «befriedigend», «zu unserer Zufriedenheit» bei «genügend». Die Schweizer Praxis ist weniger codiert als die deutsche – die Noten sind deshalb nur indikativ.

Sind Zeugniscodes in der Schweiz erlaubt?

Nein. Gemäss SECO sind zweideutige Formulierungen und Zeugniscodes, bei denen vordergründig positive Sätze für Eingeweihte negative Botschaften enthalten, unzulässig. Das Zeugnis muss wahr und wohlwollend sein.

Habe ich Anspruch auf «vollste Zufriedenheit» oder eine Dankesformel?

Nicht auf eine bestimmte Formulierung. Sie haben Anspruch auf ein wahres, vollständiges, klares und wohlwollendes Zeugnis. War Ihre Leistung tatsächlich sehr gut, soll das Zeugnis das klar ausdrücken. Eine Schlussformel ist üblich; fehlt sie, fällt das auf – Sie können höflich darum bitten.