Bedauern, Dank, gute Wünsche: Fehlt etwas davon, fällt das Lesern auf. Prüfen Sie Ihr Zeugnis gratis.
✓ Gratis-Check ohne Anmeldung · ✓ Text bleibt im Browser · ✓ Grundlage: Art. 330a OR, SECO · ✓ Brief-Paket einmalig CHF 9.90 inkl. MWST · ✓ Sichere Zahlung über Stripe
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| Element | Beispiel |
|---|---|
| Austrittsgrund (nur auf Wunsch) | «Sie verlässt uns auf eigenen Wunsch.» |
| Bedauern | «Wir bedauern ihren Weggang sehr …» |
| Dank | «… danken ihr für die wertvolle Mitarbeit …» |
| Zukunftswünsche | «… und wünschen ihr für die berufliche und private Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.» |
Einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Schlussformel haben Sie nicht. Weil sie aber üblich ist, wird ihr Fehlen oft als Distanz gelesen. Im Berichtigungsbegehren bitten Sie deshalb höflich um eine Ergänzung – der Vorschlag ist im Brief-Paket schon formuliert.
| Punkt | Regel |
|---|---|
| Anspruch | jederzeit, auch während der Anstellung als Zwischenzeugnis (Art. 330a Abs. 1 OR; SECO) |
| Vollzeugnis | Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie Leistungen und Verhalten (Art. 330a Abs. 1 OR) |
| Arbeitsbestätigung | auf besonderes Verlangen nur Art und Dauer (Art. 330a Abs. 2 OR) |
| Inhalt | wahr, vollständig, klar und wohlwollend; zweideutige Formulierungen und Zeugniscodes sind unzulässig (SECO) |
| Zwingend | Art. 330a OR darf nicht zuungunsten der Arbeitnehmenden abgeändert werden (Art. 362 OR); kein Verzicht während der Anstellung und einen Monat danach (Art. 341 Abs. 1 OR) |
| Verjährung | 10 Jahre ab Ende des Arbeitsverhältnisses, für Ausstellung und Berichtigung (Art. 127 OR; BGE 147 III 78) |
| Durchsetzung | Schlichtungsbehörde; bis Streitwert CHF 30'000 keine Gerichtskosten im Schlichtungs- und Entscheidverfahren (Art. 113 Abs. 2 Bst. d, Art. 114 Bst. c ZPO), vereinfachtes Verfahren (Art. 243 ZPO) |
Quellen: Art. 330a, 127, 341, 362 OR (Fedlex, Fassung 1.10.2026); Art. 113, 114, 243 ZPO (Fedlex, Fassung 1.7.2026); SECO, FAQ Arbeitszeugnis; BGE 147 III 78 (Verjährung 10 Jahre). Die Lesarten der Formulierungen beruhen auf verbreiteter Praxis; es gibt keine gesetzliche Notenskala. Geprüft am 19.10.2026.
Nicht auf eine bestimmte Formulierung. Sie haben Anspruch auf ein wahres, vollständiges, klares und wohlwollendes Zeugnis. War Ihre Leistung tatsächlich sehr gut, soll das Zeugnis das klar ausdrücken. Eine Schlussformel ist üblich; fehlt sie, fällt das auf – Sie können höflich darum bitten.
Nein. Gemäss SECO sind zweideutige Formulierungen und Zeugniscodes, bei denen vordergründig positive Sätze für Eingeweihte negative Botschaften enthalten, unzulässig. Das Zeugnis muss wahr und wohlwollend sein.