Arbeitsbestätigung oder Arbeitszeugnis?

Vollzeugnis oder nur Bestätigung von Art und Dauer – Sie entscheiden (Art. 330a OR).

Der Unterschied

Vollzeugnis (Arbeitszeugnis)Arbeitsbestätigung
GesetzArt. 330a Abs. 1 ORArt. 330a Abs. 2 OR
InhaltArt und Dauer, Leistungen und Verhaltennur Art und Dauer
Wannjederzeit auf Verlangenauf besonderes Verlangen der Arbeitnehmenden
Sinnvoll, wenndie Beurteilung gut istdie Beurteilung schlecht ausfallen würde oder die Anstellung sehr kurz war

Haben Sie nur eine Bestätigung erhalten, obwohl Sie ein Vollzeugnis wollten, können Sie das Vollzeugnis verlangen. Umgekehrt können Sie statt des Vollzeugnisses eine Arbeitsbestätigung verlangen. Das Brief-Paket enthält beide Varianten.

Hinweis: Eine blosse Arbeitsbestätigung kann bei Bewerbungen Fragen auslösen. Entscheiden Sie bewusst.

Was gilt beim Arbeitszeugnis in der Schweiz?

PunktRegel
Anspruchjederzeit, auch während der Anstellung als Zwischenzeugnis (Art. 330a Abs. 1 OR; SECO)
VollzeugnisArt und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie Leistungen und Verhalten (Art. 330a Abs. 1 OR)
Arbeitsbestätigungauf besonderes Verlangen nur Art und Dauer (Art. 330a Abs. 2 OR)
Inhaltwahr, vollständig, klar und wohlwollend; zweideutige Formulierungen und Zeugniscodes sind unzulässig (SECO)
ZwingendArt. 330a OR darf nicht zuungunsten der Arbeitnehmenden abgeändert werden (Art. 362 OR); kein Verzicht während der Anstellung und einen Monat danach (Art. 341 Abs. 1 OR)
Verjährung10 Jahre ab Ende des Arbeitsverhältnisses, für Ausstellung und Berichtigung (Art. 127 OR; BGE 147 III 78)
DurchsetzungSchlichtungsbehörde; bis Streitwert CHF 30'000 keine Gerichtskosten im Schlichtungs- und Entscheidverfahren (Art. 113 Abs. 2 Bst. d, Art. 114 Bst. c ZPO), vereinfachtes Verfahren (Art. 243 ZPO)

Quellen: Art. 330a, 127, 341, 362 OR (Fedlex, Fassung 1.10.2026); Art. 113, 114, 243 ZPO (Fedlex, Fassung 1.7.2026); SECO, FAQ Arbeitszeugnis; BGE 147 III 78 (Verjährung 10 Jahre). Die Lesarten der Formulierungen beruhen auf verbreiteter Praxis; es gibt keine gesetzliche Notenskala. Geprüft am 19.10.2026.

So funktioniert es

  1. Gratis prüfen: Zeugnistext einfügen. Der Check markiert bekannte Zufriedenheits- und Verhaltensformeln, mögliche Codes und fehlende Elemente und schätzt die Note für Leistung und Verhalten (indikativ).
  2. Brief-Paket für CHF 9.90: Berichtigungsbegehren an den Arbeitgeber mit allen markierten Stellen, je einem Formulierungsvorschlag und Frist – plus Briefe «Zwischenzeugnis verlangen» und «Arbeitsbestätigung bzw. Vollzeugnis verlangen». PDF und Text, Deutsch oder Französisch.
  3. Danach: Bleibt der Arbeitgeber untätig, ist das Schlichtungsverfahren bis Streitwert CHF 30'000 ohne Gerichtskosten (Art. 113 Abs. 2 Bst. d ZPO).

Brief-Paket erstellen (CHF 9.90)

Häufige Fragen

Arbeitsbestätigung oder Arbeitszeugnis – was ist der Unterschied?

Ein Vollzeugnis äussert sich zu Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie zu Leistung und Verhalten (Art. 330a Abs. 1 OR). Auf Ihr besonderes Verlangen beschränkt es sich auf Art und Dauer (Arbeitsbestätigung, Art. 330a Abs. 2 OR).

Wie lange kann ich eine Berichtigung verlangen?

Ausstellung und Berichtigung verjähren zehn Jahre nach Ende des Arbeitsverhältnisses (Art. 127 OR; BGE 147 III 78). Trotzdem lohnt es sich, rasch zu handeln, solange sich die Beteiligten erinnern.